
Steuerberatung mm partners GmbH & Co. KG Reutlingen
Wir sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für Steuerberatung, Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung in Reutlingen.
Mit Blick auf Ihre Ziele unterstützen wir Sie gerne bei der optimalen Steuergestaltung und der laufenden Steuerberatung. Hierbei können Sie sich auf proaktive Beratung, ein erfahrenes Team und schlanke, EDV-gestützte Prozesse verlassen.
ÜBER UNS
Seit 1984 in Reutlingen etabliert, sind wir seit 2006 als selbstständige Kanzlei für Sie da.
Erfahren Sie mehr über unsere Schwerpunkte und unser Team!
UNSERE FACHGEBIETE
Wir beantworten Ihre Fragen rund um Erneuerbare Energien, Immobilien, Private Equity, Maschinenbau und beraten Sie gerne zu Unternehmenstransaktionen, Nachfolgelösungen und weiteren Themen. Lesen Sie hier mehr über unsere Fachgebiete.
Karriere bei unserer Steuerberatung mm partners GmbH & Co. KG in Reutlingen
Sie möchten in einem engagierten Team mit flachen Hierarchien arbeiten und unsere Mandanten dabei unterstützen, nachhaltige und zukunftsorientierte Unternehmensziele erfolgreich umzusetzen? Dann lernen Sie uns kennen! Mit Fokus auf die neusten Entwicklungen in unserer Branche versprechen wir Ihnen einen abwechslungsreichen Arbeitsalltag mit vielen Möglichkeiten der Weiterbildung. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Steuer News
- Landgericht Wiesbaden: Cum-Ex-Verfahren gegen Börsenhändler gegen Millionenbetrag eingestellt
Im Cum-Ex-Steuerskandal hat das Landgericht Wiesbaden das Strafverfahren gegen einen früheren Börsenhändler gegen eine Millionen-Zahlung eingestellt.Mehr zum Thema 'Steuerstrafrecht'...Mehr zum Thema 'Steuerhinterziehung'...
- Niedersächsisches FG: Rückwirkende Steuerbefreiung für Corona-Sonderzahlungen ab März 2020
Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass die Vorschrift zur Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen grundsätzlich rückwirkend ab 1.3.2020 anwendbar ist, lehnte diese jedoch im konkreten Fall aufgrund fehlender Voraussetzungen ab.Mehr zum Thema 'Coronavirus'...Mehr zum Thema 'Steuerbefreiung'...Mehr zum Thema 'Lohnsteuer'...
- BFH Pressemitteilung: Bewertung der Anteile an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer
Bei der Bewertung eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer kann ein pauschaler Holdingabschlag nicht abgezogen werden.Mehr zum Thema 'Schenkungssteuer'...Mehr zum Thema 'Bewertung'...Mehr zum Thema 'Anteilsübertragung'...Mehr zum Thema 'Kapitalgesellschaft'...
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