
Steuerberatung mm partners GmbH & Co. KG Reutlingen

Wir sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für Steuerberatung, Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung in Reutlingen.
Mit Blick auf Ihre Ziele unterstützen wir Sie gerne bei der optimalen Steuergestaltung und der laufenden Steuerberatung. Hierbei können Sie sich auf proaktive Beratung, ein erfahrenes Team und schlanke, EDV-gestützte Prozesse verlassen.
ÜBER UNS
Seit 1984 als Steuerberatung in Reutlingen etabliert, sind wir seit 2006 als selbstständige Kanzlei für Sie da.
Erfahren Sie mehr über unsere Mission und unser Team!
UNSERE FACHGEBIETE
Wir beantworten Ihre Fragen rund um Erneuerbare Energien, Immobilien, Private Equity, Industrie und beraten Sie gerne zu Unternehmenstransaktionen, Nachfolgelösungen und weiteren Themen. Lesen Sie hier mehr über unsere Fachgebiete.
Sie möchten in einem engagierten Team mit flachen Hierarchien arbeiten und unsere Mandanten dabei unterstützen, nachhaltige und zukunftsorientierte Unternehmensziele erfolgreich umzusetzen? Dann lernen Sie unsere renommierte Steuerberatung in Reutlingen kennen! Mit Fokus auf die neusten Entwicklungen in unserer Branche versprechen wir Ihnen einen abwechslungsreichen Arbeitsalltag mit vielen Möglichkeiten der Weiterbildung. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

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Steuer News
- Warum der Rechtstypenvergleich entscheidet: Die US-LLC aus deutscher Sicht
Die US-LLC ist gesellschaftsrechtlich flexibel und steuerlich wandelbar. Für deutsche Steuerzwecke ist ihre US-Einordnung jedoch nicht bindend. Entscheidend ist der Rechtstypenvergleich – und damit die konkrete Ausgestaltung der Gesellschaft.Mehr zum Thema 'Internationales Steuerrecht'...Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...
- FG Münster: Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben bei Zuordnung zu DBA-Betriebsstätte
Das FG Münster hat entschieden, dass eine Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG auch dann zu erfolgen hat, wenn die fiktiven nicht abziehbaren Betriebsausgaben funktional bei einer ausländischen Betriebsstätte angefallen wären, die nach einem DBA freigestellt ist. Mehr zum Thema 'Hinzurechnung'...Mehr zum Thema 'Betriebsausgaben'...
- BMF: Zuständige Finanzämter für grenzüberschreitende Personenbeförderung
Das BMF hat die Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht in Deutschland zugelassenen Bussen ausführen, neu bekannt gegeben. Die Liste betrifft Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben.Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Personenbeförderung'...
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