
Steuerberatung mm partners GmbH & Co. KG Reutlingen

Wir sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für Steuerberatung, Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung in Reutlingen.
Mit Blick auf Ihre Ziele unterstützen wir Sie gerne bei der optimalen Steuergestaltung und der laufenden Steuerberatung. Hierbei können Sie sich auf proaktive Beratung, ein erfahrenes Team und schlanke, EDV-gestützte Prozesse verlassen.
ÜBER UNS
Seit 1984 als Steuerberatung in Reutlingen etabliert, sind wir seit 2006 als selbstständige Kanzlei für Sie da.
Erfahren Sie mehr über unsere Mission und unser Team!
UNSERE FACHGEBIETE
Wir beantworten Ihre Fragen rund um Erneuerbare Energien, Immobilien, Private Equity, Industrie und beraten Sie gerne zu Unternehmenstransaktionen, Nachfolgelösungen und weiteren Themen. Lesen Sie hier mehr über unsere Fachgebiete.
Sie möchten in einem engagierten Team mit flachen Hierarchien arbeiten und unsere Mandanten dabei unterstützen, nachhaltige und zukunftsorientierte Unternehmensziele erfolgreich umzusetzen? Dann lernen Sie unsere renommierte Steuerberatung in Reutlingen kennen! Mit Fokus auf die neusten Entwicklungen in unserer Branche versprechen wir Ihnen einen abwechslungsreichen Arbeitsalltag mit vielen Möglichkeiten der Weiterbildung. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

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Steuer News
- Statistisches Bundesamt: Gut 7 % der Steuerpflichtigen zahlten 2022 den Spitzensteuersatz
Im Jahr 2022 wurden in Deutschland rund 3,2 Millionen Steuerpflichtige mit dem Spitzensteuersatz von 42 % besteuert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, entspricht dies einem Anteil von 7,4 % aller unbeschränkt Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen.Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...
- Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Neustarthilfe: Rückforderung bei verletzter Mitwirkungspflicht
Das OVG Saarlouis bestätigt die Rückforderung einer Neustarthilfe, weil der Antragsteller Nachfragen der Bewilligungsstelle im Antragsportal nicht beantwortet hat. Der Beschluss zeigt, wie weit die Mitwirkungspflicht im Schlussabrechnungsverfahren reicht.Mehr zum Thema 'Coronavirus'...Mehr zum Thema 'Beihilfe'...
- Sächsisches FG: Freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbebetrieb bei einer Zahnarztpraxis
Das Sächsische FG hat entschieden, dass es weder für eine Einzelpraxis noch für eine ärztliche Gemeinschaftspraxis eine vorgegebene feste Anzahl angestellter Ärzte gibt, bei deren Überschreitung automatisch eine Umqualifizierung zum Gewerbebetrieb erfolgt.Mehr zum Thema 'Gewerbebetrieb'...Mehr zum Thema 'Freiberufliche Tätigkeit'...
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