BFH: Feststellungen der Gutachterausschüsse im Vergleichswertverfahren
Das Finanzgericht darf die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise dem Vergleichswertverfahren grundsätzlich ohne weitere Sachaufklärung zugrunde legen, ohne dabei gegen die Amtsaufklärungspflicht zu verstoßen.