BFH: Freiwillige Pflegezusatzversicherung nicht erhöht absetzbar

Freiwillige Pflegezusatzbeiträge sind nur als beschränkt abziehbare Vorsorgeaufwendungen abziehbar. Sie wirken sich steuerlich jedoch wegen höherer Basis-Krankenversicherungsbeiträge und Pflegepflicht-Beiträge nicht aus. Der BFH hält dies für verfassungsgemäß.
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