BFH Pressemitteilung: Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO sind keine Betriebsausgaben

Ausgleichszahlungen, die der (Insolvenz-)Schuldner aufgrund der insolvenzrechtlichen Freigabe seiner selbständigen Tätigkeit in die Insolvenzmasse leistet, führen nicht zu Betriebsausgaben bei dessen Einkünften aus selbständiger Arbeit.
Scroll to top
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner