BFH Pressemitteilung: Keine Gewerbesteuerfreiheit für selbständig an einer Einrichtung unterrichtende Lehrer

Der BFH hat entschieden, dass eine GmbH, die über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent an einem Fortbildungsinstitut Unterricht erteilt, keine berufsbildende Einrichtung im Sinne der Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 13 GewStG ist.
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