BFH: Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 1a EStG Die Behandlung sogenannter vorgezogener Einlagen durch § 15a Abs. 1a Satz 1 Alt. 2 EStG ist verfassungsgemäß. Mehr zum Thema ‘Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‘Kommanditgesellschaft’…Mehr zum Thema ‘Verlustverrechnung’…