BMF: Aktualisierte Liste der NATO-Hauptquartiere Das BMF äußert sich in einem Schreiben zu den Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe d UStG. Mehr zum Thema ‘Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‘Umsatzsteuerbefreiung’…