BMF: Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c Die Finanzverwaltung erörtert in einem neu gefassten Schreiben Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG. Mehr zum Thema ‘Einkünfte aus Kapitalvermögen’…Mehr zum Thema ‘Kapitalertrag’…Mehr zum Thema ‘Einkommensteuer’…