BMF: Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland Das BMF hat die Nichtbeanstandungsregelung für die Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland bis zum 31.12.2029 verlängert. Mehr zum Thema ‘Umsatzsteuer’…