Datenübermittlung: Änderungen bei der Vorsorgepauschale und der Pflichtveranlagung

Bereits durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde § 39 EStG dahingehend geändert, dass private Kranken- und Pflegeversicherungen als mitteilungspflichtige Stellen die Höhe der monatlichen Beiträge elektronisch zu übermitteln haben. Erstmalig sollen nun Ende 2025 die Beiträge für 2026 übermittelt werden.
Scroll to top
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner