Ermittlungspflicht der Familienkasse: Kindergeldrückforderung bei Erwerbstätigkeit und Studium

Die Festsetzung des Kindergeldes ist mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufzuheben, soweit in den Verhältnissen, die für den Anspruch auf Kindergeld erheblich sind, Änderungen eintreten.
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