FG Düsseldorf: Steuerbefreiung für ein Familienheim bei nur beabsichtigter Eigennutzung
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass die Steuerbefreiung für das Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG nicht greift, wenn der Erblasser die Wohnung zum Todeszeitpunkt lediglich zu nutzen beabsichtigte.