FG Köln: Einkünfte aus dem Krypto-Lending von Bitcoins Das FG Köln hat entschieden, dass Einkünfte aus dem Krypto-Lending von Bitcoins dem persönlichen Steuersatz unterliegen. Mehr zum Thema ‘Bitcoin’…Mehr zum Thema ‘Einkünfte aus Kapitalvermögen’…