FG Köln: Verspätungszuschlag trotz Flutkatastrophe und Unkenntnis rechtmäßig

Wer seine Einkommensteuererklärung deutlich zu spät abgibt, muss zwingend einen Verspätungszuschlag zahlen, ohne Rücksicht darauf, ob die Verspätung entschuldbar war. Das bestätigt ein neues Urteil des FG Köln.
Scroll to top
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner