FG Münster: Leistungen an Betreiberin einer familienanalogen Wohngruppe

Das FG Münster hat entschieden, dass Leistungen für die Betreuung von Pflegekindern in einer familienanalogen Wohngruppe keine steuerfreien Beihilfen sind, wenn die Betreuungsperson zwingend weitere pädagogische Fachkräfte anstellen muss und nicht unerhebliche Gewinne erzielt.
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