FG Münster: Steuerermäßigung für energetische Sanierung bei Miteigentum
Das FG Münster hat entschieden, dass die Steuerermäßigung nach § 35c EStG bei Miteigentum auf den jeweiligen Eigentumsanteil begrenzt ist – unabhängig davon, wer die Kosten tatsächlich getragen hat.