FG Münster: Vermögensverlust bei einem Trickbetrug Das FG Münster hat entschieden, dass das Opfer eines Trickbetrugs Vermögensverlust nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann. Mehr zum Thema ‘Verlust’…Mehr zum Thema ‘Außergewöhnliche Belastung’…