FG Rheinland-Pfalz: Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR Das FG Rheinland-Pfalz stellt klar, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR kein steuerfreies “übliches Gelegenheitsgeschenk” ist und somit Schenkungssteuer anfällt. Mehr zum Thema ‘Schenkungssteuer’…Mehr zum Thema ‘Schenkung’…