Kein Automatismus: Vorabanforderung nur mit erkennbarer Ermessensausübung

Vorabanforderungen betreffen nur Steuer- und Feststellungserklärungen in Fällen, in denen die Erklärung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt wird (“Beraterfälle”) und daher die verlängerte Frist gilt.
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