LfSt Niedersachsen: Leistungsort bei grenzüberschreitender KFZ-Überlassung zur Privatnutzung

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat mit Verfügung v. 26.3.2026 klargestellt, wie die private Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer umsatzsteuerlich einzuordnen ist und welche Folgen sich für Leistungsort und Vorsteuerabzug ergeben.
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