LfSt Rheinland-Pfalz: Steuerliche Behandlung von Weinbaubetrieben ohne Buchführung Das LfSt Rheinland-Pfalz hat in einer Verfügung zur Gewinnermittlung von Weinbaubetrieben, die keine vollständige Buchführung vorweisen können, Stellung genommen. Mehr zum Thema ‘Gewinnermittlung’…