Ordnungsgeldverfahren: Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird. Mehr zum Thema ‘Jahresabschluss’…Mehr zum Thema ‘Offenlegung’…Mehr zum Thema ‘Handelsgesetzbuch (HGB)’…Mehr zum Thema ‘Kapitalgesellschaft’…