Schleswig-Holsteinisches FG: Kein Vertrauensschutz bei sog. RETT-Blocker-Gestaltungen

Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hatte u. a. über die Gewährung von Vertrauensschutz wegen der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung in sog. RETT-Blocker-Konstellationen zu entscheiden.
Scroll to top
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner