Schleswig-Holsteinisches FG: Keine Erbschaftsteuer für Vermögen in einem anglo-amerikanischen Trust

Das Schleswig-Holsteinische FG entschied, dass Vermögenswerte, die in einem anglo-amerikanischen Trust nach dem Recht von Guernsey gehalten werden, beim Tod eines der Errichter nicht in den Nachlass fallen und somit keine Erbschaftsteuer erhoben wird.
Scroll to top
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner