Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes: Latente Steuern: Keine Erleichterungen in Sicht

Kurz zusammengefasst stellt sich die Situation mit § 23 Abs. 1 KStG (Senkung der Sätze von 15% im Jahr 2027 schrittweise bis 2032 auf 10%) für die Bilanzierung latenter Steuern wie folgt dar: Keiner hat es gewollt, die Regeln sind eindeutig, Bereitschaft zur Änderung der Regeln ist nicht erkennbar, die Bilanzierung hat den Mehraufwand!
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