Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Digitale Bescheide: Pflichten für prüfende Dritte bei Corona-Hilfen

Das VG München zeigt in einem Urteil zur Überbrückungshilfe III die Fallstricke der digitalen Bekanntgabe auf. Steuerberater müssen bei elektronischen Verfahren besondere Sorgfalt walten lassen – die Weiterleitung an Mandanten liegt allein in ihrer Verantwortung.
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