Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: E-Mail-Zugang bei Coronahilfen: Beweislast liegt bei der Behörde

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stärkt die Position von Antragstellern bei Coronahilfen: Bewilligungsstellen müssen den Zugang ihrer E-Mails nachweisen. Was bedeutet das für Ihre Praxis?
Scroll to top
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner