Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: EU-Beihilferecht als Rückforderungsgrund bei Corona-Wirtschaftshilfen

Das OVG Münster hat entschieden, dass die Gewährung von November- und Dezemberhilfen gegen EU-Beihilferecht verstoßen kann, wenn die bewilligte Summe deutlich über dem zur Liquiditätssicherung Erforderlichen liegt.
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