Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: EU-Beihilferecht kein Problem: Autohaus gewinnt Klage bei Überbrückungshilfe IV

Das VG Gelsenkirchen hat die Ablehnung von Überbrückungshilfe IV für einen Autohaus-Unternehmensverbund für rechtswidrig erklärt und sich damit gegen den Trend in NRW gestellt. Die Bewilligungsstelle hatte bei der Prüfung der Coronabedingtheit schwere Ermessensfehler begangen.
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