Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Prozesskostenhilfe bei Überbrückungshilfen: Hohe Hürden für juristische Personen
Das OVG Münster versagt einem Verein Prozesskostenhilfe für die Klage auf Überbrückungshilfe IV. Die Entscheidung zeigt, warum juristische Personen hier doppelt im Nachteil stehen, und bestätigt die strenge Linie zum Stichtag 30.6.2022.