Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Schlussbescheide Überbrückungshilfe ohne Unterschrift gültig

Das VG Berlin hat entschieden, dass für die wirksame Zustellung eines Schlussabrechnungsbescheids bei den Corona-Überbrückungshilfen keine handschriftlich unterschriebene Urschrift erforderlich ist. Die Namenswiedergabe genügt.
Scroll to top
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner