Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: VGH Mannheim verschärft Linie für Überbrückungshilfe bei neu gegründeten GmbHs

Der VGH Mannheim hat entschieden: Bei der Überbrückungshilfe III ist für GmbHs die Handelsregistereintragung der maßgebliche Gründungszeitpunkt. In der Schlussabrechnung zählen die tatsächlichen Umsätze, nicht die Schätzung aus dem Finanzamtsfragebogen.
Scroll to top
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner