Sonderausgaben: PKV-Beiträge trotz Arbeitgeber als Versicherungsnehmer abziehbar?
Für den Sonderausgabenabzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen gilt grundsätzlich, dass der Steuerpflichtige selbst Versicherungsnehmer sein muss. In besonderen Konstellationen kann dies anders gesehen werden.