Umsatzsteuer: Werklieferung oder Werkleistung bei Verwendung selbst beschaffter Stoffe

Im Umsatzsteuerrecht sind Werklieferungen von Werkleistungen abzugrenzen, da hier unterschiedliche Regelungen zur Anwendung kommen. Wie u. a. ein aktueller Fall zur Getränkeherstellung bestätigt, ist diese Prüfung sehr streitanfällig. 
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