Verrechnung von Verlusten aus Aktien: Übergangsregelung bei Verlusten aus wertlosem Verfall von Aktien

Der Gesetzgeber hat die Verlustverrechnung des § 20 Abs. 6 Sätze 5 und 6 im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 aufgehoben. Die Aufhebung ist am 6.12.2024 in Kraft getreten und ist in allen am 6.12.2024 offenen Fällen anzuwenden.
Scroll to top
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner