Betriebsaufspaltung: Bilanzierungskonkurrenz bei mehreren Besitzunternehmen

Es ist möglich, dass im Rahmen einer Betriebsaufspaltung von mehreren Besitzunternehmen jeweils funktional wesentliche Betriebsgrundlagen an eine Betriebs-GmbH überlassen werden. In diesem Fall stellt sich die Frage, in welchem Betriebsvermögen bzw. Sonderbetriebsvermögen die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft zu erfassen sind.
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