Bundesrat: Viertes Bürokratieentlastungsgesetz Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) zugestimmt, mit dem u. a. Aufbewahrungsfristen verkürzt und umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert werden. Mehr zum Thema ‘Aufbewahrungsfrist’…Mehr zum Thema ‘Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‘Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‘Steuerberater’…Mehr zum Thema ‘Steuerberatung’…