FG München: Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude

Das FG München hat zur Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude entschieden und klargestellt: Wurde eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen, sind diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen.

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