FG München: Vorsteuerabzug für nicht gelieferte Photovoltaikanlage

Aus einer Anzahlungsrechnung muss hervorgehen, dass über eine noch nicht ausgeführte Leistung abgerechnet wird. In diesem Fall kann nach einem Urteil des FG München ein Vorsteuerabzug selbst dann in Betracht kommen, wenn der bezahlte Gegenstand tatsächlich nicht geliefert wird.

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