Geringfügig entlohnt Beschäftigte haben die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Diese Befreiung ist an eine Frist gebunden. Wird sie versäumt, sind Pflichtbeiträge zu zahlen, für die der Arbeitgeber unter Umständen allein aufkommen muss.