Jahressteuergesetz 2024: DStV fordert Klarheit bei Erweiterung der E-Bilanz-Daten

Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, müssen mit der E-Bilanz mehr Informationen eingereicht werden. Die im Jahressteuergesetz 2024 beschlossene Regelung wirft jedoch einige Fragen auf.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll to top