Kenntnis des Finanzamts: Bekanntgabe bei widerrufener Steuerberatervollmacht

Der Widerruf einer Steuerberatervollmacht durch Mandanten ist jederzeit formlos möglich. Hierbei ist es aber wichtig, dass auch das Finanzamt rechtzeitig informiert wird, damit ein Steuerbescheid nicht weiterhin wirksam über die Steuerkanzlei bekanntgegeben wird.

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