Niedersächsisches FG: Vorsteuerabzug für einen “Supersportwagen” vor Betriebseröffnung

Ein bereits vor der Erzielung von Ausgangsumsätzen als Ausstellungsstück für ein Autohaus erworbener “Supersportwagen” kann für das künftige Unternehmen bezogen sein. Gleichwohl kann sich diese Eingangsleistung als gänzlich unangemessen erweisen, wenn die Erzielung von Umsätzen mit dem geplanten Autohaus noch in weiter Ferne liegt. So hat das das Niedersächsische FG entschieden.

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