Oberste Finanzbehörden: Allgemeinverfügung zum Körperschaftsteuerguthaben und Solidaritätszuschlag

Die Finanzverwaltung hat eine Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Festsetzung eines rechnerisch auf das Körperschaftsteuerguthaben gem. § 37 Abs. 5 KStG entfallenden Solidaritätszuschlagguthabens veröffentlicht.
Scroll to top
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner