Sozialversicherungsrecht: Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?

Seit 1.1.2025 gilt eine neue Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Das Entgelt im Minijob darf nicht mehr als 6.672 EUR pro Jahr betragen. Doch nicht jede Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze führt zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

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